Tierheim- und Tierschutzfreunde Schwerin e.V. BETREIBER: Die Aufgaben des Schweriner Tierheims  - Die kurzzeitige Unterbringung echter Fundtiere, die ihrem Besitzer entlaufen oder auf andere Art   abhanden gekommen sind. Unterbringung ausgesetzter Haus- und Heimtiere bis zur Vermittlung an   einen  neuen Besitzer. - Die Unterbringung durch Schweriner Behörden eingewiesener Verwahrtiere. - Die Versorgung und Unterbringung von Abgabetieren im Rahmen der vorhandenen Platzkapazität bis zur   Vermittlung an einen neuen Besitzer. - Die kurzzeitige Pension von Haustieren in Abhängigkeit vom verfügbaren Platzangebot bei kosten-   deckender Bezahlung. - Hilfe bei der Vermittlung von Tieren an einen neuen Besitzer, wenn diese nicht mehr vom bisherigen    Besitzer gehalten werden können. Dazu ist uns ein Steckbrief mit den nötigen Angaben zum Tier,    möglichst  mit Foto, zuzuleiten - schon viele Tiere konnten so ein neues Zuhause finden. - Beratung zu Fragen der artgerechten Haltung, Gesunbdheit, Pflege und Erziehung von Heimtieren. Was kann das Tierheim der Stadt Schwerin für den Tierschutz leisten? Täglich gehen Hilferufe verschiedenster Art im Tierheim Schwerin ein. Wegen Umzug, Schwangerschaft, Allergien, Krankheit oder eben weil das Tier auf einmal zu groß ist oder stört, also die Anschaffung einfach unüberlegt erfolgte, soll Hund, Katze, Meerschweinchen, Kaninchen oder Vogel im Tierheim abgegeben werden. Auch vermeintlich oder tatsächlich ausgesetzte Tiere, oft freilebende oder im Freilauf gehaltene Katzen werden ins Tierheim gebracht und deren Unterbringung erwartet. Gern würden wir all diesen Tieren Asyl gewähren, doch ganz so einfach ist das nicht. Nicht jedes dieser Tiere gehört wirklich ins Tierheim. - Ein Tierheim kann dem Tier nicht seine vertraute Umgebung und die bisherigen Bezugspersonen ersetzen. - Ein Tierheim ist für freilebende Katzen, Vögel oder Wildtiere ein Gefängnis - Die gemeinsame Unterbringung mehrerer einander unbekannter Tiere bedeutet Stress für die Tiere. - Hohe Tierkonzentrationen bergen ein erhöhtes Infektionsrisiko in sich, dies trotz bester tierärztlicher Überwachung. - Ein Tierheim kostet Geld – Geld des Steuerzahlers oder großzügiger Spender. Es wird leider nie genug Platz und    Geld verfügbar sein, um alle Tiere aufnehmen zu können von denen man denkt sie wären im Tierheim gut oder    besser aufgehoben. - Kastrationen freilebender Katzen um Populationsexplosion zu verhindern. Besonders in diesem Bereich hat sich   die Landeshauptstadt sehr bemüht zusätzliche Geldmittel bereit zu stellen ! Das ist insbesondere bei der   angespannten Haushaltslage zu würdigen. Einige Hinweise an die Tierbesitzer! Bitte achten Sie auch in Ihrem eigenen Interesse auf eine regelmäßige Entwurmung und Impfung Ihres Haus- oder Heimtieres, damit hat es außerdem immer eine bessere Chance bei der Neuvermittlung! Lassen Sie bitte Ihre weiblichen Katzen frühzeitig kastrieren, dies ist ohne Probleme schon im Alter von 4 Monaten möglich, vorausgesetzt das Tier ist gesund und in einem guten Pflegezustand. Sie verhindern damit die unkontrollierte Vermehrung und weiteres Katzenelend. Es ist völlig unsinnig die Katze erst einmal einen Wurf aufziehen zu lassen. Es gibt in den Tierheimen immer genug Katzenwelpen und auch schon ältere Katzen die ein neues Zuhause suchen. Übrigens ist es gerade für Anfänger in der Tierhaltung besser ein schon erwachsenes Tier zu übernehmen, man kennt meistens die positiven und negativen Eigenschaften und kann sich darauf entsprechend einstellen. Als Anfänger macht man aus Unkenntnis oft Fehler in der Welpenerziehung die später nur schwer zu korrigieren sind. Besuchen Sie mit Ihrem Hundewelpen Welpen(spiel)stunden und mit Ihrem Junghund bzw. ausgewachsenen Hund Erziehungs- oder Übungsstunden in Hundesportvereinen (z.B. Schweriner Hundetreff) oder Hundeschulen. Die umfangreiche Fürsorge, fachgerechte Betreuung und Pflege durch die Mitarbeiter des Tierheims sichern den Tieren ein würdiges Dasein, ersetzen jedoch selten die Geborgenheit im häuslichen Bereich der privaten Haltung. Allgemeine Regeln für den Umgang mit Hunden Kein Hund gleicht dem anderen Hund. Jeder ist ein eigenes Geschöpf. Behandle einen Hund immer als Hund. Er erlebt die Welt anders als der Mensch. Fremde Hunde nicht sofort berühren, lasse den Hund Kontakt aufnehmen. Fixiere einen fremden Hund nicht mit deinem Blick und unterlasse alle Handlungen die ihn provozieren. Lauf nicht vor einem Hund davon. Er ist gewöhnlich schneller als du. Du sprichst dadurch nur seinen Beutetrieb an, dich zu verfolgen und zu fassen. Ein Hund muss immer beaufsichtigt werden, wenn er nicht sicher untergebracht ist, so zum Beispiel beim Toben auf dem Grundstück oder beim Spielen mit Kindern. Beaufsichtige Kinder beim Spielen mit dem Hund. Sie gehen nicht immer richtig mit dem Hund um. Versuche nicht kämpfende Hunde zu trennen. Dazu gehört viel Erfahrung. Hunde, die richtig sozialisiert und entwickelt sind tragen ihre Auseinandersetzungen meist unblutig aus. Der Mensch beeinflusst das festgelegte Ritual einer Hundebegegnung oft durch mangelnde Kenntnis negativ. Beobachte so oft wie möglich den Hund um ihn zu verstehen und ihn artgerecht zu einem umgänglichen Freund und Weggefährten zu formen. Wenn der Hund auf dein Rufen nicht zu dir kommt, laufe nicht zu ihm. Laufe weg oder knie dich auf die Erde und rufe ihn. Wenn er dann kommt lobe ihn. Arbeite nie mit dem Hund wenn du missgelaunt bist und deine Laune auf ihn eine negative Auswirkung hat, denn Hunde können unsere seelische Verfassung sehr wohl deuten und uns meiden, wenn wir missgelaunt mit ihm umgehen. Strafe für falsches Verhalten muss sofort erfolgen, denn der Hund hat kein anhaltendes Schuldgefühl wie wir. Er hat auch keine Moral. Er strebt immer nach dem Angenehmsten und nach einem möglichst hohen Platz in der Rangfolge im Rudel.   Bedingungen der Versicherung beim Ausführen der Hunde für die Tierschutzvereine   1. Hunde dürfen nur von Mitgliedern des Tierschutzvereines oder Beauftragten des Tierheimleiters      ausgeführt werden.   2. Die Mitglieder müssen körperlich und geistig in der Lage sein, Hunde auszuführen.   3.  Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung volljähriger Personen Hunde führen.   4.  Vor dem Ausführen hat eine Belehrung über den Umgang mit Hunden zu erfolgen. Die Belehrungen       sind mit Datum und Unterschrift zu belegen.   5.  Die Belehrungen sind halbjährlich zu wiederholen und aktenkundig abzuzeichnen.   6.  Kommt es zu Zwischenfällen beim Ausführen der Hunde sofortige Meldung an den Tierheimleiter!       Zeugen benennen!   7.  Halsband und Leine müssen der Größe des Hundes entsprechen.   8.  Hunde, die zu Aggressionen neigen, sind nur durch besonders erfahrene Hundeführer und immer mit       Maulkorb auszuführen!   9.  Beim Ausführen eines Hundes Kotbeutel und Plastehandschuhe mitnehmen - Kot beseitigen. 10.  Füttern der Tiere nur von Tierpflegern oder benannten Betreuern. 11.  Die Hunde sind dem Gassigeher durch den Tierpfleger zu übergeben und von ihm wieder in Empfang       zu nehmen. 12. Für die Zwingeranlage besteht Betretungsverbot für betriebsfremde Personen.   Wie finanziert sich das Tierheim ? Das Gros unserer Geldmittel erhalten wir als  Festbetrag von der Landeshauptstadt Schwerin zugewiesen. Aber damit würden bei weitem nicht auskommen um die permanent steigenden Aufgaben zu erfüllen. Um dieses “Finanzloch”, zumindest annähernd zu schließen, sind wir sehr auf  Unterstützung angewiesen. Dies geschieht zu einem großen Teil durch  Futtermittelspenden, die im EDEKA-Markt (Lessingstr.), dem REAL-Markt (7-Seen-Park) und dem Plaza-Markt (Margaretenhof) gemacht werden. Wir danken diesen Einrichtungen für die Möglichkeit entsprechende Sammelboxen aufstellen zu dürfen. Auch die vielen kleinen und größeren Geldbeträge, die auf unserem Konto eingehen, helfen uns sehr. An dieser Stelle können wir versichern, dass dieses Geld ausschließlich den untergebrachten Tieren zu Gute kommt.