Tierheim- und Tierschutzfreunde Schwerin e.V.
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Stand 28.01.2010
Position des Deutschen Tierschutzbundes zur Hundesteuer
Der Deutsche Tierschutzbund lehnt die Erhebung einer Hundesteuer
grundsätzlich und insbesondere die Erhebung einer erhöhten
Hundesteuer für bestimmte Rassen, ohne Rücksicht auf die tatsächliche
Gefährlichkeit des einzelnen Tieres, ab.
Die allgemeine Hundesteuer stammt ursprünglich aus England und wurde
zu Beginn des 19. Jahrhunderts erstmalig in Preußen als Luxussteuer
eingeführt. Bezeichnend für die unzeitgemäße Art einer solchen
Besteuerung ist, dass sie als einzige der damalig erhobenen
Luxussteuern heute noch Bestand hat. Während seinerzeit Hunde zu
einem vergleichsweise geringen Prozentsatz in der Bevölkerung gehalten
wurden, gewinnt der Hund als Sozialpartner in der heutigen Zeit für
immer mehr Menschen an Bedeutung.
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die im Rahmen ihres
kommunalen Selbstverwaltungsrechtes erhoben werden kann. Es ist
bekannt, dass die Gemeinde mit der Hundesteuer auch außerfiskalische
Zwecke verfolgen darf, so etwa die allgemeine Eindämmung der
Hundehaltung. Die von der Hundehaltung ausgehenden
Beeinträchtigungen - wie z.B. Verunreinigungen durch Hundekot - sollen
ebenfalls eingedämmt werden. Die Maßstäbe, die üblicherweise zur
Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen
werden, werden beim Hundehalter allerdings nicht angesetzt.
Aus Tierschutzschicht wäre eine Erhebung der Hundesteuer jedoch nur
dann nachvollziehbar, wenn die Einnahmen den Hundehaltern bzw. den
Hunden direkt zugute kommen würden, beispielsweise durch Einrichtung
und Pflegen von Freilaufflächen in Städten. Dies ist jedoch nicht der
Fall.
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19. Januar 2000
(BVerwG 11 C 8.99) ist sogar eine erhöhte Steuer für so genannte
Kampfhunde rechtens.
Aber nicht die Rassezugehörigkeit, sondern die gezielte Zuchtauswahl
der Elterntiere und die nachfolgende Abrichtung eines Hundes auf
gesteigerte Aggressivität macht dessen tatsächliche Gefährlichkeit
aus. Unfällen mit Hunden liegt oft Verantwortungslosigkeit und
Fehlverhalten einzelner Hundezüchter, Ausbilder und/oder Halter
zugrunde. Nach wie vor gibt es weder statistische Erhebungen noch
wissenschaftliche Studien, die die pauschale Sonderbehandlung Hunde
bestimmter Rassen begründen. Neuere wissenschaftliche
Untersuchungen aus der Tierärztlichen Hochschule Hannover und der
Universität München bestätigen, dass eine gesteigerte
Aggression/Gefährlichkeit im Einzelfall entschieden werden muss und
nicht pauschal für ganze Rassen gelten kann.
Der Deutsche Tierschutzbund hält deshalb erhöhte Steuern für Hunde
bestimmter Rassen für ungerechtfertigt und für ungeeignet, Probleme
mit gefährlichen Hunden zu lösen. Aber nicht nur, dass durch erhöhte
Steuersätze keine Gefahrenprävention erzielt werden kann, eine
erhöhte Hundesteuer stellt aus Tierschutzsicht einen Verstoß gegen
den Gleichheitsgrundsatz dar.
Auch gewissenhafte Hundehalter können sich infolge der hohen Steuer
ihre unauffälligen Hunde finanziell oft nicht mehr leisten und geben sie
in Tierheime ab. Diese sind bereits jetzt überfüllt und können die
zusätzliche Zahl an Hunden nicht mehr bewältigen. Hinzu kommt, dass
selbst freundliche Hunde der betroffenen Rassen in manchen
Gemeinden u. a. aufgrund sehr hoher Steuersätze nur schwer wieder
vermittelbar sind.
Andere Gemeinden reduzieren inzwischen für Hunde, deren Halter das
Tier aus einem Tierheim übernommen haben, den Steuersatz bzw.
erlassen in diesem Fall die Steuer zumindest für einen Zeitraum von
einem halben Jahr bis zu zwei Jahren.
Aus Tierschutzsicht ist dieses Entgegenkommen sehr begrüßenswert
und ein Schritt in die richtige Richtung.