Tierheim- und Tierschutzfreunde Schwerin e.V. BETREIBER: Baumschulallee 15 53115 Bonn Tel:  0228/60496-0 Fax: 0228/60496-40 E-Mail: bg@tierschutzbund.de Internet: www.tierschutzbund.de Stand 28.01.2010 Position des Deutschen Tierschutzbundes zur Hundesteuer Der Deutsche Tierschutzbund lehnt die Erhebung einer Hundesteuer  grundsätzlich und insbesondere die Erhebung einer erhöhten  Hundesteuer für bestimmte Rassen, ohne Rücksicht auf die tatsächliche  Gefährlichkeit des einzelnen Tieres, ab.  Die allgemeine Hundesteuer stammt ursprünglich aus England und wurde  zu Beginn des 19. Jahrhunderts erstmalig in Preußen als Luxussteuer  eingeführt. Bezeichnend für die unzeitgemäße Art einer solchen  Besteuerung ist, dass sie als einzige der damalig erhobenen  Luxussteuern heute noch Bestand hat. Während seinerzeit Hunde zu  einem vergleichsweise geringen Prozentsatz in der Bevölkerung gehalten  wurden, gewinnt der Hund als Sozialpartner in der heutigen Zeit für  immer mehr Menschen an Bedeutung.  Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die im Rahmen ihres  kommunalen Selbstverwaltungsrechtes erhoben werden kann. Es ist  bekannt, dass die Gemeinde mit der Hundesteuer auch außerfiskalische  Zwecke verfolgen darf, so etwa die allgemeine Eindämmung der  Hundehaltung. Die von der Hundehaltung ausgehenden  Beeinträchtigungen - wie z.B. Verunreinigungen durch Hundekot - sollen  ebenfalls eingedämmt werden. Die Maßstäbe, die üblicherweise zur  Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen  werden, werden beim Hundehalter allerdings nicht angesetzt.  Aus Tierschutzschicht wäre eine Erhebung der Hundesteuer jedoch nur  dann nachvollziehbar, wenn die Einnahmen den Hundehaltern bzw. den  Hunden direkt zugute kommen würden, beispielsweise durch Einrichtung  und Pflegen von Freilaufflächen in Städten. Dies ist jedoch nicht der  Fall. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 19. Januar 2000  (BVerwG 11 C 8.99) ist sogar eine erhöhte Steuer für so genannte  Kampfhunde rechtens.   Aber nicht die Rassezugehörigkeit, sondern die gezielte Zuchtauswahl  der Elterntiere und die nachfolgende Abrichtung eines Hundes auf  gesteigerte Aggressivität macht dessen tatsächliche Gefährlichkeit  aus. Unfällen mit Hunden liegt oft Verantwortungslosigkeit und  Fehlverhalten einzelner Hundezüchter, Ausbilder und/oder Halter  zugrunde. Nach wie vor gibt es weder statistische Erhebungen noch  wissenschaftliche Studien, die die pauschale Sonderbehandlung Hunde  bestimmter Rassen begründen. Neuere wissenschaftliche  Untersuchungen aus der Tierärztlichen Hochschule Hannover und der  Universität München bestätigen, dass eine gesteigerte  Aggression/Gefährlichkeit im Einzelfall entschieden werden muss und  nicht pauschal für ganze Rassen gelten kann.   Der Deutsche Tierschutzbund hält deshalb erhöhte Steuern für Hunde  bestimmter Rassen für ungerechtfertigt und für ungeeignet, Probleme  mit gefährlichen Hunden zu lösen. Aber nicht nur, dass durch erhöhte  Steuersätze keine Gefahrenprävention erzielt werden kann, eine  erhöhte Hundesteuer stellt aus Tierschutzsicht einen Verstoß gegen  den Gleichheitsgrundsatz dar.   Auch gewissenhafte Hundehalter können sich infolge der hohen Steuer  ihre unauffälligen Hunde finanziell oft nicht mehr leisten und geben sie  in Tierheime ab. Diese sind bereits jetzt überfüllt und können die  zusätzliche Zahl an Hunden nicht mehr bewältigen. Hinzu kommt, dass  selbst freundliche Hunde der betroffenen Rassen in manchen  Gemeinden u. a. aufgrund sehr hoher Steuersätze nur schwer wieder  vermittelbar sind.  Andere Gemeinden reduzieren inzwischen für Hunde, deren Halter das  Tier aus einem Tierheim übernommen haben, den Steuersatz bzw.  erlassen in diesem Fall die Steuer zumindest für einen Zeitraum von  einem halben Jahr bis zu zwei Jahren.   Aus Tierschutzsicht ist dieses Entgegenkommen sehr begrüßenswert  und ein Schritt in die richtige Richtung.